Begegnung der 3. Art

Heute morgen hatte ich eine unheimliche Begegnung der 3. Art:
Als ich auf dem Weg zur Arbeit auf die B8 einbog, beschleunigte und ca. einen halben km fuhr, kam mir ein LkW entgegen.
Im Rückspiegel bemerkte ich, dass links hinter mir ein Pkw zum Überholen angesetzt hatte. Der scherte aber nicht wieder ein, sondern beschleunigte und gab Gas. Das einzige, was mir übrig blieb, war ganz nach rechts ranzufahren und dann waren wir genau zu dritt auf gleicher Höhe.
Als der orange Fiat rechts wieder einscherte gestikulierte der Fahrer wild rum und zeigte mir auch den berühmten Vogel.
Das einzige was ich mir dachte dabei war: „Da hat wohl einer einen kompletten Knall“.
Der Gedanke verstärkte sich dann deutlich, als ich sah, dass an der Heckscheibe eine kleine Kamera montiert war und das ganze Geschehen nach hinten filmte.

Ich hatte mein Handy leider nicht dabei, sonst hätte ich sofort die Polizei angerufen und den Knaben angezeigt. Jetzt bin ich am Überlegen, ob es den Ärger wert ist.
Auf der anderen Seite sollte jemand der:

  • nötigt
  • beleidigt
  • und das ganze auch noch filmt

nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

Ich war natürlich auch noch allein im Auto, so dass ich keinen Zeugen vorweisen kann.
Veilleicht liest hier aber ein Anwalt mit, der mir in den Kommentaren kurz darlegen könnte, mit was ich bei einer Anzeige für Aufwand zu rechnen hätte.

3 Gedanken zu „Begegnung der 3. Art“

  1. Welcher krane Mensch bitte moniert ein Kamera an der Heckscheibe? Kann doch nur jemand sein, der darauf hofft, nach solchen Aktionen einen Vogel gezeigt zu bekommen, damit er dann Anzeige erstatten kann, oder? Ich hoffe, Du konntest Dich beherrschen?

  2. Ich hab mal einen angezeigt der mir in einer Tempo 30 Zone die Vorfahrt genommen hat und mit mind. 50 km/h an mir vorbeigerauscht ist. Dabei hat er mir auch noch den Stinkefinger gezeigt. Als ich anhielt und ausstieg hielt er ebenfalls an und „kam in drohender Haltung“ auf mich zu (so stand das dann in der Anzeige).
    Das Erstatten der Anzeige war wenig aufwendig (sic!). Ich musste dafür aber persönlich auf der Polizeiwache erscheinen. Dort hat dann ein freundlicher Beamte meine Schilderungen aufgenommen. Einige Wochen später bekam ich dann ein Schreiben der Staatsanwaltschaft. Darin stand dass die Ermittlungen eingestellt wurden, da die Schilderungen des Beschuldigten (verständlicherweise) von meinen abwichen. Ich wurde auf den Privatklageweg (oder wie das heisst) verwiesen, da der Rechtsfrieden über meinen persönlichen Bereich hinaus nicht verletzt worden war (bzw. sei).

    Viel Spaß beim Anzeigen.

    Mitsch

Kommentare sind geschlossen.