Manchmal ist es wirklich hilfreich, wenn man Unterlagen, wie Rechnungen, Einlieferungsbelegte, etc. aufhebt.
Warum? Na ganz einfach:
Im September 2008 hatte ich über trigami die Möglichkeit bekommen einen Saugroboter von der Firma mobile gadgets zu testen. Die Verpflichtung einen Test zu veröffentlichen bestand übrigens nicht, deshalb hab ich zum dem grottenschlechten Ding auch nichts geschrieben.
Nach Beendigung des Tests konnte man das Wunderwerk der Technik entweder zum stolzen Preis von 229 € behalten und kostenfrei zurückschicken.
Das Teil wurde geliefert ich habs ausgepackt, angeschaut und umgehend wieder eingepackt.
Am 7.10.08 wurde es dann von der DHL wieder abgeholt.
Am 22.01.09 erhielt ich dann eine Mahnung von mobile gadgets mit der Aufforderung die ausstehenden 229 € + Gebühren bis 02.01.09 (!) zu begleichen.
Darauf rief ich an und erklärte einen Mitarbeiter die Sachlage. Der rief mich dann zurück und meinte, dass die Mahnung als gegenstandslos betrachtet werden kann, was ich in einer schriftlichen Telefonnotiz vermerkte.
Und was hat das mit Belegen und Unterlagen zu tun?
Tja, heute kam ein Brief eines Insolvenzverwalters mit der Mitteilung, dass ein Insolvenzverfahren gegen mobile gadgets eröffnet wird und es doch noch eine offene Forderung an mich von 229 € gibt.
Der Einlieferungsbeleg und meine Telefonnotiz werden ihn sicherlich vom Gegenteil überzeugen.